Allgemeiner Auftrag

Der Eigentümer verpflichtet sich zu nichts, er kann mehrere Makler beauftragen

Vorteil: keine Bindung an den Makler, es können mehrere Makler eingeschaltet werden, eigener Verkauf möglich.

Nachteil: Ihre Immobilie wird mehrfach angeboten, teilweise mit unterschiedlichen Preisen ("wenn ich den Kunden erstmal habe, wird der Eigentümerschon zustimmen"), unterschiedlichen Größenangaben, unterschiedliche Zimmerzahl, etc. (um besser dazustehen als die anderen Makler) Gegenüber dem Interessenten profiliert sich der Makler häufig über einen niedrigen Preis bzw. größeren möglichen Verhandlungsspielraum als die Wettbewerber: "Aber da ist noch viel Luft drin!"

Beim Suchenden entsteht der Eindruck, dass die Immobilie wie "SAUERBIER" angeboten wird und vielleicht versteckte Mängel hat.

Der Makler ist zu keinerlei Werbemaßnahmen verpflichtet, Sie müssen selbst die Aktivitäten des Maklers überwachen.

Kein (abgestimmtes) Marketing

Meist nur minimaler Werbeaufwand, da die Chancen, die Kosten zu verdienen für den Makler nur 50% oder weniger beträgt, da der Interessent per Zufall auch auf die Seite des anderen Maklers landen kann und zu bequem ist, zu dem, mit dem besten Expose zurückzuklicken.

Ihre Immobilie wird durch diffuse Werbung "VERBRANNT"

Verunsicherung der Interessenten, ob sie mehrfach Provision zahlen müssen.

Spezielle Marketingmaßnahmen, wie Open House, Werbung an der Immobilie, Flyer, Nachbarschaftsbrief u. ä. können nicht durchgeführt werden, da die anderen Makler als Trittbrettfahrer auch davon profitieren.

Der Makler wird also nur minimale Marketingaufwendungen betreiben, da die Gefahr besteht, dass auch die Kollegen davon profitieren und er auf seine Kosten sitzen bleibt.

Problemlösung: KEINE

SONDERN

Alleinauftrag

Sie beauftragen einen einzigen Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie - der Makler verpflichtet sich im Gegenzug, angemessene Werbemaßnahmen durchzuführen. Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnisse der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seine Kunden. Auch kann er sich um die notwendigen Unterlagen kümmern. Zum Beispiel Grundbuchauszug und Teilungserklärung.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man bereits bei der Auftragserteilung vereinbaren, was unter "angemessen" zu verstehen ist - dies hängt natürlich auch vom Wert der Immobilie ab.

Sie können aber weiterhin parallel selbst Ihre Immobilie verkaufen.

Nachteil: Bindung an EINEN Makler, Sie haben aber ein Kündigungsrecht, wenn der Makler keine entsprechende Werbung betreibt. Der Vertrag wird zeitlich begrenzt.

Vorteil: der Makler betreibt - hoffentlich- engagiert Marketing, es gibt keine unterschiedlichen Beschreibungen der Immobilie, abgestimmter Marketing- Plan, wesentlich höhere Erfolgswahrscheinlichkeit

Problemlösung:

1. Vertrag ist zeitlich begrenzt, bei uns nur 6 Monate, Leistungen definiert

2. Makler stimmt prinzipiell Gemeinschaftsgeschäft mit Kollegen zu (Teilung der Provision)

ODER

Qualifizierter Alleinauftrag

Dieser ist wie der Alleinauftrag, aber zusätzlich muss auch jeder andere/ eigene Interessent des Eigentümers an den Makler verwiesen werden.

Nachteil: auch Verwandte/ Bekannte müssen an den Makler verwiesen werden (aber die Bekannten haben Sie vermutlich sowieso vorher schon, ohne Erfolg angesprochen?!)

Vorteil: Werbung am Objekt und in direkter Nachbarschaft möglich, nochmals erhöhtes Engagement des Maklers durch zusätzliche Marketingmöglichkeiten.

Problemlösung:

Eigentümer darf selbst an genau definierten Personenkreis verkaufen. Zum Beispiel Verwandte bis 2. Grades, namentlich genannte Personen, zu denen er bereits Kontakt hatte.